Die eigene Pflegebedürftigkeit wie auch die Pflege von Angehörigen können eine große Belastung darstellen. Um sowohl Pflegebedürftige als auch pflegende Angehörige zu unterstützen und zu entlasten hat der Gesetzgeber die Entlastungsleistung eingeführt.
Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad haben, stehen Ihnen 125 € im Monat an Unterstützung zu.
monatlich
im Jahr
Es steht Ihnen zu!
Restansprüche
Etwaige zum Jahresende entstandenen Restansprüche können bis zum 30.06. des Folgejahres geltend gemacht werden.
Beispiel 1:
Sie haben in den Monaten Januar bis März (Anspruch 3 x 125 Euro = 375 Euro) lediglich 150 Euro verbraucht (Restanspruch: 375 Euro– 150 Euro = 225 Euro). Für April stehen Ihnen dann die monatlichen 125 Euro plus Restanspruch von 225 Euro, insgesamt also bis zu 350 Euro zur Verfügung.
Beispiel 2:
Sie verfügen seit Beginn des letzten Jahres über einen anerkannten Pflegegrad und haben bis Ende des letzten Jahres keine entsprechenden Leistungen in Anspruch genommen haben. Dann haben Sie für das letzte Jahr einen Leistungsanspruch in Höhe von 12 x 125 Euro = 1500 Euro angesammelt, der noch bis zum 30.06. dieses Jahres genutzt werden kann.
Anspruch ermitteln
Sofern Sie noch keinen Pflegeantrag gestellt haben, aber bereits ein regelmäßiger Hilfebedarf besteht, können Sie die Pflegebedürftigkeit bei Ihrer Pflegekasse prüfen lassen. Ihre zuständige Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Bei allen Schritten auf dem Weg zu Ihren Ansprüchen sind wir an Ihrer Seite, zur weiteren Orientierung finden haben wir eine Auflistung aller Dienstleistungen aufgeführt sowie ein Beispiel zur Veranschaulichung erstellt.
Leistungskatalog
Der folgende Leistungskatalog zeigt eine Auswahl unserer Dienstleistungen. Darüber hinaus bieten wir weitere Dienstleistungen ganz nach Ihren Wünschen.
Sprechen Sie uns an, wir finden eine Lösung!
Begleitung
- Begleitung zur Teilnahme an Aktivitäten mit anderen Menschen
- Spaziergänge
- Begleitung zum Friedhof
- Begleitung zu Terminen; – Arzt, Frisör
- Behördengänge
Unterstützung
- bei Hobby und Spiel
- bei Versorgung von Haustieren
- bei emotionalen Problemlagen
- bei der Kontaktpflege zu Personen
- bei Zukunftsplanung
Beaufsichtigung
- Anwesenheit, u.a. um Sicherheit zu vermitteln
- Hilfen zur Reduzierung von Gefährdungen
- Orientierungshilfen
- Freizeitgestaltung zuhause, – Spielen, Fotos schauen
Hilfen
- Hilfe beim Erinnern an wesentliche Ereignisse
- Hilfe beim Beteiligen an einem Gespräch
- Hilfen zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag- Nacht-Rhythmus
- kognitiv fördernde Maßnahmen
- Sonstiges
Organisation
- von Dienstleistungen
- von finanziellen und administrativen Dingen
- Vorbereitung von Krankenhausaufenthalten
- Unterstützung beim Aufräumen und Sortieren von Papieren
Hauswirtschaft
- Einkaufen
- Aufräumen und reinigen der Wohnung
- Zubereitung warmer Speisen
- Waschen und pflegen der Kleidung
- Beheizen der Wohnung
- Verringerung des Hausstandes
Offene Fragen?
Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihren Anruf:
05455 9609922